Der Sinn der Vorratsdatenspeicherung
Ich zitiere den netzpolitik.org Blog:
Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte.
Zu diesem Ergebnis kam laut netzpolitik.org das Max-Planck-Instituts für Strafrecht nach der Auswertung von 467 Verfahren. Auszüge der Studie gibts HIER und den Blogeintrag bei netzpolitik.org HIER. Toll so eine Vorratsdatenspeicherung, oder?

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