Das Bundesverfassungsgericht zum dritten

Das Bundesverfassungsgericht hat heute über den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden und hat festgestellt das bis auf weiteres die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten genutzt werden dürfen. LINK zum Urteil. 

~ von jdem23 am März 19, 2008.

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